Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 21.12.2009 - 16 K 377/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Carports - Kein Vorsteuerabzug aus der Erweiterung eines Carports bei fehlender unternehmerischer Nutzung - Gegenständliche Zuordnung der Eingangsleistungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Vorsteuerabzug für eine ursprünglich zwecks Errichtung einer Photovoltaikanlage erfolgte Carporterweiterung
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 2 Abs. 1; UStG § 15 Abs. 1
Vorsteuerabzug für Carporterweiterung wegen Bau einer Photovoltaikanlage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vorsteuerabzug für Carporterweiterung wegen Bau einer Photovoltaikanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorsteuerabzug für eine ursprünglich zwecks Errichtung einer Photovoltaikanlage erfolgte Carporterweiterung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Carporterweiterung i.V. mit Errichtung einer Photovoltaikanlage
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 21.12.2009 - 16 K 377/09
- FG Niedersachsen, 21.12.2009 - 16 K 377/09 1366
- BFH, 19.07.2011 - XI R 21/10
Papierfundstellen
- EFG 2010, 1366
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 15.10.2009 - XI R 82/07
Keine Einbeziehung des an einen Vermieter gezahlten Entgelts für die Ansiedlung …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.12.2009 - 16 K 377/09
Der dafür von der Rechtsprechung (BFH Urteil vom 15. Oktober 2009 XI R 82/07, juris) geforderte unmittelbare und direkte Zusammenhang zwischen der Eingangsleistung und dem Unternehmen ist nicht gegeben.Denn nach einer neuen Entscheidung des BFH, der sich das Gericht anschließt, kommt es nicht auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise an, sondern allein auf eine gegenständliche Zuordnung der Eingangleistungen (BFH Urteil vom 15. Oktober 2009 XI R 82/07, juris).
- BFH, 18.10.2001 - V R 106/98
Entnahme eines Pkw
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.12.2009 - 16 K 377/09
Entscheidend ist vielmehr, dass vorliegend die Dachfläche nur als Halterung für die Photovoltaikanlage dient, diese wieder ablösbar ist und damit die Photovoltaikanlage kein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes (Carport) ist, da sie ihre körperliche und wirtschaftliche Eigenart behält (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 2001 V R 106/98, BStBl. II 2002, 551; Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe S 7104 vom 28. Januar 2009, USt-Kartei BW § 2 Abs. 1 UStG S 7104 Karte 2).
- BFH, 19.07.2011 - XI R 21/10
Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf …
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 1366 veröffentlicht.Nachdem das FG davon Kenntnis erlangt hatte, hat es nach Anhörung der Beteiligten durch Beschluss vom 1. März 2010 richtiggestellt, dass sich das Urteil vom 21. Dezember 2009 in dem Klageverfahren 16 K 377/09 auf den Umsatzsteuerbescheid für 2008 vom 26. November 2009 bezieht.